Ich bin beim Stöbern auf zwei aktuelle Urteile der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit gestoßen, in denen es um die Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit geht und bei denen die Kläger ein aktuelles und ein ehemaliges AfD-Mitglied sind. In beiden Fällen wurde die waffenrechtliche Zuverlässigkeit verneint und der Entzug des "Waffenscheins" durch die Verwaltungsbehörden für rechtmäßig erklärt.
Im ersten Fall (OVG 6 S 44/23) wurde einem aktuellen AfD-Mitglied der Waffenschein wegen der Unterstützung der "Jungen Alternative" entzogen, die als verfassungsfeindlich eingestuft wird.
Im zweiten Fall (31 K 33/22) ging es um ein ehemaliges AfD-Mitglied, dessen heutige Mitgliedschaft in der AfD zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis führte.