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Unerlaubtes Online-Glücksspiel

Das Landgericht Ingolstadt hat in seinem Urteil vom 06.02.2024 (Az. 21 O 680/22) festgestellt, dass ein Teilnehmer an illegalen Online-Glücksspielen keinen Anspruch auf Rückzahlung der Wetteinsätze hat, unabhängig davon, ob der Spieler weiß, dass das Angebot illegal ist.

In dem verhandelten Fall ging es um Verluste von über 113.000 € in einem Zeitraum von 10 Jahren. Der Veranstalter der Glücksspiele hatte seinen Sitz in Malta, wo er auch eine behördliche Genehmigung für sein Angebot hatte. Eine entsprechende Genehmigung in Deutschland lag jedoch nicht vor.